
Unter dem Titel «Vereinfachung» führt die Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV ab 1.1.2025 die Möglichkeit zur jährlichen Mehrwertsteuerabrechnung ein. Diese Option steht nur mehrwertsteuerpflichtigen Personen zu, die pro Jahr einen Umsatz von max. CHF 5’005’000 erzielen. Bei der jährlichen Abrechnung wird die Steuer provisorisch in Raten erhoben. Die Raten basieren auf dem Vorjahresumsatz. Die Fälligkeitstermine der Raten entsprechen denen der viertel- und halbjährlichen Abrechnung. Bei verspäteter Zahlung sind Verzugszinsen zu zahlen.
Pro: 😀
- Insofern die Buchführung möglichst automatisiert sowie das monatliche Controlling etabliert und eingespielt ist, kann von einer Zeitersparnis von rund einer Stunde pro Quartal ausgegangen werden. Handling der Rechnung, Ablage der Dokumente und zur Verfügung stellen aller Belege bei einer allfälligen Revision inkludiert.
- Die Quartale müssen nicht abgeschlossen werden. Innerhalb des Jahres können Korrekturen somit sehr einfach vorgenommen werden.
Contra: 😒
- Insofern eine „Schuhschachtel-Buchhaltung“ gelebt wird. Was heisst, die Belege werden vom Treuhänder oder Buchhalter nachträglich eingegeben und es gibt keine zeitnahen Auswertungen, zwingt einem die bisherige Mehrwertsteuer-Abrechnungspraxis die Buchhaltung pro Quartal irgendwie abzuschliessen. Auch bei einer automatisierten Buchführung mit HotelFinance muss das Controlling pro Monat etabliert sein. Bei einer jährlichen Abrechnung kann es ansonsten sein, dass die Buchführung vollständig in den Hintergrund rückt und Ende Jahr dann die Ernüchterung folgt.
- Investitionen und dadurch hohe Vorsteuerrückforderungen sind bei einer pauschalen Rechnung anhand des Vorjahres nicht genügend berücksichtigt und der Cashabfluss somit je nachdem erheblich. Dieser Cash kann erst Ende Jahr mit der effektiven Mehrwertsteuer-Abrechnung von der ESTV zurückgeholt werden.
- Die Liquiditätsplanung muss umso mehr im Auge behalten werden.
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